REINIGUNGSBEDINGUNGEN

Reinigungsbedingungen der Spedition Petri GmbH & Co.. KG Am alten Galgen 12, 56410 Montabaur -nachstehend Petri genannt –

1. Vertragsgegenstand

Die Reinigungsbedingungen finden Anwendung für die Ausführung von Reinigungsarbeiten durch Petri, für die Nutzung der Reinigungsanlage durch den Kunden im Rahmen der selbständigen Durchführung von Reinigungsarbeiten sowie für die im vorgenannten Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Fahrers im Auftrag und Auftragsannahme durch Petri mit dem im Auftrag aufgeführten Leistungen zustande. Der Kunde versichert, dass der für ihn unterzeichnende Fahrer rechtlich befugt ist, als Bevollmächtigter für ihn zu handeln.

3. Leistungsumfang

Petri erbringt die beauftragte Reinigung als Dienstleistung. Der Umfang der Reinigung bestimmt sich ausschließlich nach den Angaben des Kunden im Auftrag. Schläuche, Pumpen, Ausläufe o.ä. werden nur dann gereinigt, wenn sie ausdrücklich im Auftrag erwähnt wurden. Sind Teile ohne besondere Untersuchung nicht sichtbar, so ist ihre Reinigung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Auftrag vereinbart und das Reinigungspersonal wurde ausdrücklich auf diese Teile hingewiesen.

Der Einsatz von Reinigungsmitteln richtet sich nach dem vom Kunden angegebenen „letzten Ladegut“. Die Dauer der Reinigung bestimmt der Kunde. Soweit der Kunde die Reinigungsarbeiten selbständig ausführt, stellt Petri die Reinigungsanlage zur Verfügung. Die Beschaffung und Auswahl des Reinigungsmittels obliegt in diesem Fall dem Kunden.
Führt Petri gemäß der vertraglichen Vereinbarung eine Kontrolle der Reinigung durch, beinhaltet dies eine Überprüfung durch Augenschein durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal.

4. Obliegenheiten

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorladung des Behälters richtig und vollständig zu benennen, dies bestätigt er mit der Vorlage der Frachtpapiere und des Lieferscheins und mit seiner Unterschrift. Sofern der Kunde falsche Angaben über das letzte Ladegut gemacht haben sollte, ist dieser verpflichtet, für sämtliche Schäden aufzukommen.
Jede Innenreinigung setzt die Entfernung der sich im Behälter befindlichen Restmengen durch den Kunden voraus. Soweit sich Restmengen im Behälter befinden, hat der Kunde hierauf im Auftrag ausdrücklich hinzuweisen. Die Entfernung und Entsorgung der Restmengen ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich im Auftrag vereinbart wird.
Nach Durchführung der Reinigung hat der Kunde den Behälter nebst den mit dem Transportgut in Berührung kommenden sonstigen Bestandteilen auf ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen und Beschädigungen zu überprüfen.
Beanstandungen sind vom Fahrer unverzüglich. d. h. vor Verlassen des Betriebsgeländes schriftlich auf dem Auftrag zu vermerken. Diese Pflicht obliegt dem Kunden auch, wenn sich Petri zur Durchführung der Kontrolle vertraglich verpflichtet hat. Die Überprüfung durch den Kunden gilt insbesondere dann, wenn die Behälter entsprechend dem erteilten Auftrag nicht getrocknet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass in diesem Fall eine Sichtkontrolle durch das Reinigungspersonal nicht möglich ist.
Bei der selbständigen Nutzung der Reinigungsanlage hat der Kunde die Reinigungsanlage pfleglich und schonend zu behandeln. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde hat die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie die Anweisungen für die Benutzung der Reinigungsanlage.

5. Haftung

Petri haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeiten. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, die durch eine Vermischung von Rückständen mit Folgeprodukten am Folgeprodukt selbst oder infolge nachfolgender Verarbeitung entsteht.
Wegen mangelnder Prüfmöglichkeit schließt Petri jegliche Haftung für die Reinigungshandlung bzgl. der nicht sichtbaren Teile, wie z.B. von Kesseln, Ausläufen, Schläuchen, Luftleitungen, Pumpen und Tankauslaufstutzen aus.
Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind auf das zehnfache der Vergütung begrenzt.

6. Vergütung

Reinigungsrechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist der Auftraggeber mehr als 4 Wochen mit der Bezahlung im Rückstand, wird bei weiteren Reinigungen Barzahlung verlangt.

7. Sonstiges

Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt dessen Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bedingungen durch solche zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Montabaur.